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   OLG Saarbrücken, 12.04.2007 - 4 U 631/06 - 203   

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https://dejure.org/2007,7726
OLG Saarbrücken, 12.04.2007 - 4 U 631/06 - 203 (https://dejure.org/2007,7726)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 12.04.2007 - 4 U 631/06 - 203 (https://dejure.org/2007,7726)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 12. April 2007 - 4 U 631/06 - 203 (https://dejure.org/2007,7726)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zivilprozeßrecht: Wahrung der Berufungsfrist bei gemeinsamer Posteingangsstelle des erstinstanzlichen Gerichts und des Berufungsgerichts; Folgen der Adressierung an falsches Gericht; Wiedereinsetzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fristwahrende Einlegung der Berufung; Verschulden beim Fristversäumnis; Voraussetzungen einer Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand

  • Judicialis

    GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1 b; ; ZPO § 85 Abs. 2; ; ZPO § 222; ; ZPO § 233; ; ZPO § 517; ; ZPO § 522 Abs. 1; ; BGB § 187 Abs. 1; ; BGB § 188 Abs. 2; ; BGB § 188 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiedereinsetzung wegen Fristversäumung - Einreichung einer falsch adressierten Berufungsschrift bei gemeinsamer Einlaufstelle von LG und OLG?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.02.1997 - VI ZB 28/96

    Klage einer Betriebskrankenkasse auf Erstattung von Aufwendungen aus

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.04.2007 - 4 U 631/06
    Gelangt die Berufungsschrift, wie hier, infolge falscher Adressierung zunächst zu einem unzuständigen Gericht, so hängt die Rechtzeitigkeit der Berufung davon ab, wann die Schrift nach Weiterleitung beim Berufungsgericht eingeht ( BGH NJW-RR 1997, 892,893 ).

    Wird ein Schriftsatz bei einer gemeinsamen Einlaufstelle eingereicht, ist er bei dem Gericht eingegangen, an das er adressiert ist ( BGH NJW-RR 97, 892 ; Musielak a.a.O. Rn.20; Zöller- Gummer/Heßler, ZPO, 26. Aufl. Rn. 13 zu § 519 ).

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.04.2007 - 4 U 631/06
    Wird die Einlegung beim unzuständigen Gericht erkannt, ist die Rechtsmittelschrift aus prozessualer Fürsorgepflicht umgehend im normalen Geschäftsgang unter Hinweis auf die Eilbedürftigkeit an das zuständige Gericht weiterzuleiten, um einer Verfristung vorzubeugen ( BVerfG NJW 1995, 3173; BGH NJW-RR 2001, 1730 ).
  • BGH, 05.10.2005 - VIII ZB 125/04

    Prüfungspflichten des Berufungsgerichts nach Eingang der Berufungsschrift;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.04.2007 - 4 U 631/06
    Ansonsten ist ein unzuständiges Gericht nicht verpflichtet, mit besonderem Aufwand zur Heilung des Mangels beizutragen ( BGH NJW 2005, 3776,3777 ; Musielak a.a.O. Rn. 17 ).
  • BGH, 09.12.1999 - III ZR 73/99

    Fristwahrende Berufung gegen Urteil einer Kammer für Baulandsachen in

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.04.2007 - 4 U 631/06
    Die Einreichung bei einem anderen Gericht wahrt die Berufungsfrist nicht ( BGH NJW 2000, 1574,1575 ; Musielak-Ball , ZPO, 5. Aufl. Rn. 17 zu § 519 ).
  • BGH, 26.10.1989 - IVb ZB 135/88

    Rechtsmittel gegen Entscheidung des Amtsgerichts als Familiengericht in einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.04.2007 - 4 U 631/06
    Die hilfsweise erklärte Zurücknahme der Berufung ist prozessual unbeachtlich, da die Rücknahmeerklärung bedingungsfeindlich ist ( BGH VersR 90, 327; Zöller- Gummer/Heßler, ZPO, 26. Aufl. Rn. 9 zu § 516 ).
  • OLG Saarbrücken, 25.07.2016 - 4 U 130/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Gestufter Schutz gegen Fristversäumung

    b) Selbst wenn der Senat seiner Entscheidung zu Gunsten des Klägers zugrunde legt, dass die Telefaxgeräte des Landgerichts zu einer gemeinsamen Postannahmestelle der Saarbrücker Justizbehörden gehören, der auch das Oberlandesgericht angeschlossen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 12.4.2007 - 4 U 631/06, bei Juris Rn. 11), ist die vollständige Berufungsbegründung - 39 Seiten mit der Unterschrift des Prozessbevollmächtigten des Klägers auf der letzten Seite - ausweislich des Faxjournals des Landgerichts Saarbrücken zu den beiden Empfangsgeräten mit der Nummer - 5256 und der insoweit korrespondierenden Sendungsberichte Ast 6 und 7 erst am 13.1.2016 um ca. 00.20 Uhr beim zuständigen Berufungsgericht eingegangen.
  • OLG Hamm, 20.01.2009 - 3 Ss 561/08

    Wahrung der Einspruchsfrist gegen einen Strafbefehl bei falscher Adressierung der

    Von diesem in anderen Gerichtszweigen anerkanntem Grundsatz (vgl.: BAG NJW 2002, 845; BayOBLG Beschl. v. 24.08.2001 - 3Z BR 231/01- juris; OLG Saarbrücken Beschl. v. 12.04.2007 - 4 U 631/06 = BeckRS 2007, 08768) im Strafprozessrecht abzuweichen, sieht der Senat keinen Anlass.
  • KG, 30.05.2017 - 4 Ws 71/17

    Rechtzeitigkeit der Berufungseinlegung: Weiterleitung der unrichtig adressierten

    bb) Denn auch dann, wenn man darüber hinaus verlangt, dass das Schriftstück noch innerhalb der Frist an das zuständige Gericht weitergeleitet worden ist (vgl. etwa OLG Saarbrücken, Beschluss vom 12. April 2007 - 4 U 631/06 - [juris] sowie die Nachweise bei Meyer-Goßner/ Schmitt aaO), ändert sich am Ergebnis des Beschwerdeverfahrens nichts.
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